Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages war es Deutschland „untersagt, Befestigungen, sowohl auf dem linken Ufer des Rheins wie auch auf dem rechten Ufer westlich einer 50 Kilometer östlich dieses Flusses gezogenen Linie beizubehalten oder zu errichten.“ Des weiteren war jede militärische Mobilmachung innerhalb dieses Gebiets fĂĽr Deutschland verboten. Hitler setzte sich 1936 ĂĽber diese Verbote hinweg, indem er deutsche Truppen im Rheinland einmarschieren lieĂź.Â